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Dr. Wolfgang Spadiut: Meine geschätzten Damen und Herren! Österreich verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Um dieses erhalten zu können, sind aber tiefgreifende Reformen notwendig. Die Gebietskrankenkassen sind finanziell am Boden, das beitragsabhängige und umlagefinanzierte System ist, da es zu wenig Junge und zu viele Alte gibt, nicht zu finanzieren. Es gibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu wenig berufstätige Vollzahler.
Diese „toten Apparate“ sollen mit Entschuldung in Milliardenhöhe am Leben erhalten werden! Die neue Regierung hat kein Rezept dafür, wie der Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu umgehen ist. Und so wächst in der Bevölkerung die Angst, eines Tages ohne Versorgung dazustehen.
Im Jahr 2008 wird das Defizit der Krankenkassen voraussichtlich rund 231 Millionen € betragen. Laut Prognosen wird das größte Defizit bei der Wiener Gebietskrankenkasse mit 84,4 Millionen € und bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Sozialversicherung mit 46,2 Millionen € erwartet.
Während die Burgenländische Gebietskrankenkasse als Einzige im Plus ist mit 1,5 Millionen , bilanziert die Tiroler Gebietskrankenkasse ausgeglichen, und alle anderen Krankenkassen negativ.
Es liegt nun an uns, mit Ideen und Forderungen, die tiefgreifende Änderungen beinhalten, den richtigen Weg aufzuzeigen. Die Strukturen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme führen dazu, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht optimal eingesetzt werden. Medizinischer Fortschritt bedeutet, dass die Gesundheitsversorgung immer teurer wird. Um die Finanzierbarkeit zu sichern, müssen die Strukturen des Systems geändert werden.
Die strikte Trennung zwischen dem stationären und dem niedergelassenen Bereich prägen das österreichische Gesundheitssystem. Der niedergelassene Bereich wird über die Sozialversicherungen finanziert, die Spitäler zu einem erheblichen Teil aus Steuermitteln. Die Krankenversicherungsträger geben zirka 35 Prozent ihrer Beitragseinnahmen für die Krankenanstaltenfinanzierung aus. Dieser Betrag wird als Pauschalbetrag den Landesgesundheitsfonds überwiesen. Dadurch sind sie von der Spitalsfinanzierung entbunden, und daher gibt es für die Sozialversicherung auch keinen großen Anreiz, die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich zu fördern. Vielmehr liegt es im Interesse des jeweiligen Financiers, dass möglichst viele Leistungen im anderen Bereich erbracht werden, um eigene Ausgaben möglichst gering zu halten. Das heißt, die Patienten werden hin- und hergeschoben. Untersuchungen, die im ambulanten Bereich durchgeführt werden könnten, werden ins Spital verlagert, um Kosten im extramuralen Bereich zu sparen.
Gesundheitsleistungen werden nicht auf der adäquaten Versorgungsebene erbracht. Das zeigt auch die Spitalslastigkeit des österreichischen Gesundheitswesens. Jeder vierte Österreicher/jede vierte Österreicherin das sind 27,3 Prozent der Bevölkerung wird einmal im Jahr im Spital behandelt. Das sind mehr als 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. 41 Prozent aller Ausgaben entfallen auf die Spitalsversorgung. Viele der stationären Behandlungen könnten auch im ambulanten Bereich durchgeführt werden und das zu geringeren Kosten!
Krankenkassen können durch Geringhalten von Arztverträgen und die dadurch nicht durchgeführte Hauskrankenpflege bewirken, dass vermehrt Spitalsambulanzen aufgesucht werden. Durch die strikte Trennung zwischen ambulantem und stationärem Bereich kommt es aufgrund der strikten Öffnungszeiten und der strikten Nutzungsbedingungen zu keiner effizienten Nutzung von teuren Geräten und Einrichtungen von Krankenhäusern. Untersuchungen werden oft wegen einer uneinheitlichen Dokumentation sogar wiederholt! Dadurch sind aber keine anderen oder besseren Ergebnisse zu erwarten.
Der Elektronische Gesundheitsakt wäre eine Möglichkeit, diesen Missstand zu beseitigen. Mittels technischer Ausstattung ist es möglich, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
Unser Anliegen ist daher, die Finanzierung aller Leistungen in eine Hand zu legen. Diese Aufgabe käme der Sozialversicherung zu. Da die Länder dadurch von der Finanzierung der Krankenanstalten entbunden sind, hat der Bund die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel der Sozialversicherung zukommen zu lassen. Dafür ist es aber unbedingt notwendig, die Krankenkassen zu reformieren. Um die Reform effizient durchzuführen, sind mehrere gezielte Maßnahmen notwendig:
Zum einen ist das die Auflösung der 22 Krankenversicherungsträger. (Beifall.) Diese setzen sich aus 15 Krankenkassen und 7 Versicherungsanstalten zusammen.
Weiters: Installierung einer Krankenkasse pro Bundesland mit einer zentralen Verrechnungsstelle für alle Krankenkassen.
Wichtig ist auch die Erstellung einheitlicher Leistungskataloge bundesweit, mit einheitlicher Leistungsbeschreibung und einer bundesweiten Honorarordnung. (Beifall.)
Der Rechnungshof unterzog die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und die Wiener Gebietskrankenkasse einem näheren Vergleich. Dabei zeigte sich, die Wiener Gebietskrankenkasse gab um rund 106 Millionen € mehr für ärztliche Hilfe und rund 71 Millionen € mehr für Heilmittel aus. Während die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse eine vom Rechnungshof 1994 empfohlene Honorarsummenbegrenzung vereinbarte, die rund 28,8 Millionen € an Einsparung brachte, konnte die Wiener Gebietskrankenkasse eine solche Maßnahme nicht durchsetzen.
Die Mehrausgaben für ärztliche Hilfe und Heilmittel könnten durch bessere Steuerung verringert werden. Nicht nachvollziehbar ist, warum die Heilmittelkosten je Anspruchsberechtigten im Jahr 2006 bei der Wiener Gebietskrankenkasse um 77 € höher waren als bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Welche Gründe gibt es beispielsweise für die unterschiedlichen Tarife für Blinddarmoperationen in einzelnen Bundesländern?
Weiters fordern wir den Abbau der Bürokratie und eine Senkung der Verwaltungskosten. Ein kleines Beispiel für die Unsinnigkeit der Verwaltung: Mir hat eine Dame erzählt, dass sie von der Krankenkasse einen Brief bekommen hat, in dem ihr mitgeteilt worden sei, dass sie einen Brief von der Krankenkasse bekommen werde, in dem sie aufgefordert werde, 7,08 € zu zahlen! Wenn man die Spesen und den Aufwand zusammenrechnet, muss man sagen: Es wäre billiger gewesen, auf diese 7,08 € zu verzichten. (Beifall.)
Die Entschuldung der Krankenkassen mittels Finanzspritzen macht ohne diese Reformvorschläge wenig Sinn. Man muss immer erst die Ursache des Übels beseitigen, bevor man andere Taten setzt.
Ein weiterer Punkt unseres Reformplans ist die Neugestaltung der Funktion der e-card.
Neue Funktionen der e-card werden schrittweise österreichweit eingeführt. Krankschreibungen und Überweisungen sollen künftig mittels e-card ermöglicht werden.
Ärztinnen und Ärzten steht es frei, welche Behandlungsmethoden sie wählen. Es können für dieselbe Krankheit unterschiedliche Behandlungen angewendet werden und verschiedene Medikamente zum Einsatz kommen. Um der Anwendung antagonistisch wirksamer Medikamente und nichtwirksamer Behandlungsmethoden entgegenzuwirken, kann die e-card große Hilfe leisten. Auf der e-card werden dann vom jeweils behandelnden Arzt Diagnose, Therapie und Medikation vermerkt. Sollte der Patient danach einen anderen Arzt aufsuchen, einen Facharzt, einen anderer Hausarzt oder einen Spitalsarzt, könnte sich der jeweilige Arzt durch Lesen der e-card ein Bild über die vorhergegangenen Behandlungen machen und dadurch die Verwendung nichtwirksamer oder antagonistisch wirkender Medikamente verhindern.
Der mögliche Einwand, es gebe den Arzneimittel-Sicherheitsgurt, ist nur bedingt richtig. Im Arzneimittel-Sicherheitsgurt werden vom Apotheker verschriebene Medikamente auf Antagonismus überprüft. Nicht überprüfen kann man parenteral verabreichte Medikamente, bei denen es sehr wohl auch Antagonismen gibt.
Ein Vorschlag von uns war weiters, dass man auf der e-card die Blutgruppe, Medikamentenunverträglichkeiten und durchgeführte Schutzimpfungen vermerken könnte. Das wird auch vom Forum Impfschutz verlangt. Ich habe drei Impfpässe von mir gefunden und habe gesehen, dass ich 1981 gegen Tollwut geimpft worden bin. Das habe ich gar nicht mehr gewusst. Auf der e-card wäre das dann alles vermerkt und leicht einsehbar.
Sollte man die Kosten für die Anschaffung der dafür notwendigen technischen Apparate ins Spiel bringen, muss man festhalten: Wenn man die Banken mit Milliarden stützen kann, muss man auch Geld zur Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung aufbringen, denn ohne gesunde und voll arbeitsfähige Bevölkerung können auch die Banken nicht existieren. (Beifall.)
Bereits lange diskutiert wird das Aufbringen eines Fotos auf der e-card. Es wurde sogar eine 21-seitige Expertise erstellt, wonach die hohen Kosten in keiner Relation zum Nutzen stehen. Wenn man unseren Vorschlag aufnimmt, die e-card auch als Personalausweis zu verwenden, fallen die Kosten nicht mehr so sehr ins Gewicht und die Gegenargumente verlieren ihre Stichhaltigkeit. Bei Verwendung als Personalausweis würden die Kosten zum Teil vom Innenministerium getragen, Fotomöglichkeiten gäbe es auf jeder Bezirkshauptmannschaft zur Genüge. Außerdem käme es zur Erfassung aller Österreicher, Missbrauch würde verhindert, und Kinder hätten ihren Ausweis, der sicherlich besser wäre als der von der EU verlangte Reisepass.
Auch das Thema Krankenhäuser ist uns ein Anliegen und wird von uns behandelt. Die Primärforderung in diesem Bereich ist, die Zahl der Akutbetten in Relation zur Bevölkerung auf den europäischen Durchschnitt zu senken. Österreich hat hier die höchsten Werte Europas. Die Reduktion um einige Betten macht aber keinen Sinn. Aufgrund des notwendigen Personals und der erforderlichen Gerätschaften wären verkleinerte Einheiten nicht mehr wirtschaftlich zu führen. Es wäre keine Einsparung zu erwarten, sondern es käme zu einer Qualitätsminderung der zu erbringenden Leistungen für die Patienten durch zu geringe Fallzahlen.
Bei einer Reduktion muss die ganze Abteilung oder das ganze Haus auf dem Prüfstand stehen. Es muss für die Nachnutzung gesorgt werden, etwa in Form von Pflegestationen oder ambulanten Zentren, auch im Interesse der Erhaltung der Arbeitsplätze.
Weiters müssen die Möglichkeiten häuslicher Pflege verbessert werden. Die Krankenversicherungsträger geben für die medizinische Hauskrankenpflege derzeit nur 0,1 Prozent des Budgets aus.
Spitalsambulanzen sind täglich nur wenige Stunden geöffnet. Dadurch kommt es zu geringer wirtschaftlicher Nutzung der Geräte und anderer Einrichtungen, etwa der Labors. Die Spitalsambulanzen sollten während der Zeit, in der sie leer stehen, Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Das brächte den Spitälern zusätzliche Einnahmen und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geringere Ausgaben im Vergleich zur Eigenanschaffung der Einrichtungen.
Weiters wäre es sinnvoll, kleine chirurgische Eingriffe, wie die Operation von Hernien oder Arthroskopien, außerhalb des stationären Bereichs durchzuführen, allenfalls in Tageskliniken.
Das gilt auch für die Rehabilitation, die vielfach nur stationär angeboten wird. Im Bereich der Orthopädie und der Psychiatrie wäre dies eine kostengünstige Variante.
Öffentliche Krankenhäuser sollten nicht von finanzierenden Gebietskörperschaften geführt werden. Es kommt dadurch bei Standort-, Ausstattungs- und Personalfragen oft zu Entscheidungen nach politischen Kriterien und nicht nach medizinischen und wirtschaftlichen Regeln.
Wir fordern weiters eine bundeseinheitliche und feststehende Preisfestlegung für die Krankenhäuser. Diese Preise sind so anzusetzen, dass eine Kostendeckung möglich ist. Mit diesen Preisen kann das Krankenhaus kalkulieren und Planungssicherheit erreichen. Krankenhäuser, die diese Kosten nicht erreichen, sollten diese Leistungen nicht mehr anbieten.
Qualitätskriterien für die medizinischen und pflegerischen Leistungen sind verbindlich vorzuschreiben. Es ist darauf zu achten, dass das Erreichen von entsprechenden Fallzahlen für die einzelnen Leistungen und damit entsprechende Erfahrung und Routine gewährleistet sind.
Bei Nichterreichen der Fallzahlen dürften diese Tätigkeiten in diesem Krankenhaus nicht mehr durchgeführt werden, auch wenn das die Schließung einer Abteilung oder des gesamten Krankenhauses zur Folge hätte.
Wir haben derzeit in der Steiermark ein Problem mit dem Krankenhaus Bad Aussee, mit der chirurgischen Abteilung. Diese soll geschlossen werden, die Fälle sollten nach Rottenmann überstellt werden. Herr Dr. Schöffmann, Oberarzt im Krankenhaus Rottenmann, hat mir mitgeteilt, dass gleichzeitig 40Betten in Rottenmann gestrichen wurden. Wie sich das dann ausgehen wird, das sei dahingestellt.
Das Apothekenwesen und die Medikamente. Nach jüngsten Berichten des Rechnungshofes hat das im Jahr 2003 von der damaligen BZÖ-ÖVP-Regierung geschnürte Arzneimittelpaket bewirkt, dass die Ausgaben für die Medikamente weniger gestiegen sind, und es wurde ein höherer Generikaanteil an den verschiedenen Medikamenten erreicht.
Im Jahr 2007 sind die Arzneimittelkosten wieder deutlich gestiegen. Von 2004 bis 2007 stiegen die Ausgaben für Medikamente im Durchschnitt pro Jahr um 3,6 Prozent. 2007 stiegen die Ausgaben für Arzneimittel um 8,2 Prozent.
Aus der Diskussion zwischen Ärztekammer und Apothekerkammer über die Schließung ärztlicher Hausapotheken halten wir uns heraus. Für uns zählt ausschließlich die lückenlose und optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten mit den notwendigen Medikamenten.
Abgelehnt wird von uns auf jeden Fall der Verkauf von Medikamenten am freien Markt. Märkte wie „BILLA“, „Schlecker“, Tankstellen usw. sollten nicht die Möglichkeit haben, Medikamente anzubieten. In Amerika z.B. wird an Tankstellen ein Schmerzmittel angeboten, das in Verbindung mit Alkohol schwere Rauschzustände hervorruft und nicht selten zum Tod führt.
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 10 Prozent konnte klar umgesetzt werden. Nur wurde, wie unser Klubobmann berichtet hat, durch Erhöhung der Medikamentenpreise dieser Effekt wieder zunichte gemacht.
Zu einem sehr wichtigen Thema: Prävention und gesundheitsfördernder Lebensstil.
Die Behandlung von Krankheiten ist nur die zweitbeste Lösung. Die beste Lösung ist, Krankheiten von vornherein zu vermeiden. Gezielte Prävention und ein gesundheitsfördernder Lebensstil sind das Gebot der Stunde. Es ist erschreckend, dass in Österreich rund 265 000 Kinder unter 15 Jahren übergewichtig sind; davon sind rund 80 000 fettsüchtig. Auch bei den Erwachsenen sieht es nicht besser aus: Die Hälfte der Männer und ein Drittel der Frauen sind übergewichtig oder fettleibig. Das ist nicht verwunderlich, da der Obstkonsum von 15-Jährigen von 1990 bis 2001 von 70 Prozent auf 26 Prozent gesunken ist.
Der negative Gesundheitszustand der Menschen verursacht rund 6 Prozent der Gesamtausgaben des Gesundheitswesens. Daher bedarf es entsprechender finanzieller Mittel für die Prävention. Österreich liegt bei den Ausgaben für die Prävention unter dem EU-Schnitt. So hat es im Jahr 2004 nur 1,9 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in die Prävention investiert. Man sollte wegen des nachhaltigen Nutzens der Gesundheitsförderung und der finanziellen Entlastung des Gesundheitswesens durch Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten eine Honorierung der Ärztinnen und Ärzte überdenken. Diese werden nur für die Behandlung von Krankheiten bezahlt, nicht aber für das Erhalten der Gesundheit. Ärztinnen und Ärzte sollte von „Krankenbehandlern“ zu „Gesundheitserhaltern“ werden. (Beifall.)
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Früherkennung von Gesundheitsschäden sind zu forcieren. Eine wichtige Rolle werden dabei die Schulen und Betriebe spielen.
Für Versicherte sollte ein finanzieller Bonus bei Inanspruchnahme von Gesundenuntersuchungen und Zahnkontrollen geschaffen werden, denn wenn man etwas cash bekommt, ist man eher bereit, als wenn man nur zur Gesundenuntersuchung geht und diese vielleicht noch selber bezahlen muss.
Wir sind auch für eine Aufwertung der Psychotherapie. Psychische Erkrankungen werden zurzeit noch belächelt und nicht als ernst zu nehmende Erkrankungen betrachtet. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise sind die psychischen Belastungen sehr hoch. Stress, Angst um den Arbeitsplatz, Angst vor Verarmung, Verzicht auf Urlaub und Krankenstand, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, führen zu schweren psychischen Störungen, die nur von einem Spezialisten zu behandeln sind. Daher ist es notwendig, die Psychotherapie zu forcieren.
Über die Häufigkeit von Fehlern bei Behandlungen gibt es unterschiedliche Zahlen. Tatsache ist aber, dass Fehler passieren. Wie sollte man die betroffenen Patienten entschädigen? Bei Klagen gehen die Patienten ein hohes finanzielles Risiko ein. Österreich ist führend bei Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Jeder kann sich an einen Patientenanwalt wenden. Darüber hinaus gibt es einen Patientenentschädigungsfonds. Wenn ich falsch liege, werden Sie mich dann eines Besseren belehren, Herr Patientenanwalt.
Sollte die Haftung des Arztes nicht eindeutig gegeben sein und deswegen keine Zahlung über die Haftpflichtversicherung erfolgen, wird das Geld aus einem Fonds lukriert. Das große Manko dieses Fonds ist jedoch, dass er nur für den stationären Bereich und nicht für den niedergelassenen Bereich zuständig ist. Dieser Fonds wird derzeit nur aus Beiträgen der stationären Patienten das sind 0,73 € des Taggeldes gespeist. Die Patienten zahlen sich ihre Entschädigung also selbst. Ziel soll es sein, diesen Fonds um den niedergelassenen Bereich zu erweitern und die Finanzierung über diesen auszudehnen.
Auch Drogen und Suchtmittel sind ein tägliches Thema. Flächendeckende und effiziente Prävention sind umzusetzen. Derzeit werden vom Bundesheer Untersuchungen auf Drogenkonsum durchgeführt. Sinnvoll wäre es, diese Untersuchungen auf Schulen, wo sowohl die Schüler als auch die Lehrer zu untersuchen wären (Beifall), Polizei und Justizwache auszudehnen. Über weitere Bereiche könnte man nachdenken.
Wie man bei der Modedroge „Spice“ gesehen hat, stellen uns die biogenen Drogen vor große Probleme. Eine rechtlich einwandfreie Einordnung Suchtmittel oder Arzneimittel? ist zurzeit nicht möglich, und daher sind auch Verkaufsbeschränkungen und Verkaufsverbote nicht möglich. Es ist somit rechtlich zu klären, ob die biogenen Suchtmittel unter suchtmittelrechtliche oder arzneimittelrechtliche Bestimmungen fallen, und es sind auch Maßnahmen zu einer Verkaufsbeschränkung oder zu Verkaufsverboten zu setzen.
Weiters sind Aufklärungsarbeiten bezüglich aller sogenannten Natural Drugs zu leisten.
Für die Pharmaindustrie haben wir einen ganz wichtigen Vorschlag: Man sollte die Packungsgröße von Medikamenten so ausrichten, dass verschriebene Medikamente bei einmaligem Krankheitsfall verbraucht werden. Die Mengen an nicht verbrauchten Medikamenten in den „Nachtkasteln“ sind gewaltig! Durch entsprechende Packungsgrößen könnte man verhindern, dass immense Summen an Geld ausgegeben werden.
Ein Thema, das derzeit sehr aktuell ist, ist das Rauchergesetz. Dieses Gesetz ist in der derzeitigen Form ein Pfusch! (Beifall.) Neben finanziellen Einbußen kommen hohe Investitionskosten auf die Gastronomen zu. Gastwirte sollen selbst entscheiden können, ob ihre Lokale Raucher-, Nichtraucher- oder Lokale mit räumlich begrenztem Rauchverbot sind. (Neuerlicher Beifall.) Dies ist deutlich sichtbar kenntlich zu machen. Zudem sollen rasch gesetzliche Standards für eine Be- und Entlüftung in Lokalen umgesetzt werden.
Wir waren die Ersten, die die Helmpflicht für bis 14-Jährige gefordert haben. Erfreulich ist, dass sich bei der letzten Landeshauptleutekonferenz die Mehrheit für diese Helmpflicht ausgesprochen hat. So könnte unsere zweite Forderung, die Helmpflicht bundesweit einheitlich zu regeln, Erfolg haben.
Eine weitere Idee wäre, unser Gesundheitssystem mit einem Bonussystem auszustatten. Es ist derzeit leider üblich, dass man, wenn man nicht eine Reihe von Krankenständen hat, keinen Kuraufenthalt bewilligt bekommt. Dies sollte umgekehrt werden: Wenn jemand über längere Zeit keinen Krankenstand in Anspruch genommen hat, sollte er auf Kur geschickt werden, um seinen Körper zu regenerieren und zu stärken. (Beifall.)
Nun noch zu zwei Themen im Speziellen:
Erstens zum Gehalt an Pestiziden. Eltern trösten sich damit, dass in Limonaden ohnehin ein bisschen Fruchtsaft enthalten ist. Mit dem kleinen Anteil von 5 bis 10 Prozent Frucht gelangt jedoch eine verhältnismäßig große Menge an Pestiziden in die Flasche!
Softdrinks enthalten mehr Pflanzenschutzmittel, als im Trinkwasser erlaubt sind. Ein Team von Antonio Molina-Diaz in Spanien untersuchte 102 Softdrinks aus 15 Ländern auf 100 verschiedene Pflanzenschutzmittel. Die Chemiker sind oft fündig geworden. Etwa zwei Drittel der Proben enthielten drei oder mehr Pestizide, einige sogar bis zu sieben verschiedene Gifte. Nur in 17 Proben fanden die Forscher keine Pestizide, darunter 11 aus den USA. Die Erklärung dafür ist, dass diese Softdrinks keinerlei Fruchtsaft, sondern künstliche Aromastoffe enthielten.
Auch Getränke aus Marokko und Russland schnitten gut ab. Allerdings muss man prüfen, ob dort möglicherweise noch Pestizide verwendet werden, die in der EU verboten sind und nach denen in dieser Studie nicht gefahndet wurde.
Besonders hohe Werte wurden in Softdrinks aus Spanien und Großbritannien gefunden.
Grenzwerte für Limonaden gibt es nicht. Die gefundenen Mengen liegen unter dem, was gemäß EU-Bestimmungen in Früchten erlaubt ist, jedoch deutlich über dem Grenzwert von einem halben Mikrogramm Pestizid pro Liter Wasser.
Softdrink-Proben aus Deutschland enthielten im Mittel das 17-Fache an Gift. In Anbetracht dessen, dass Kinder etwa viermal so viele Softdrinks trinken wie Mineralwasser, fordern wir neue Sicherheitsstandards für solche Getränke. Dabei wäre es einfach, die Menge zu reduzieren. Ein Großteil stammt aus der mit Pestiziden behandelten Schale von Zitrusfrüchten. Offenbar verzichten die Getränkehersteller aus Kostengründen darauf, die Früchte vor der Verarbeitung zu waschen und zu schälen.
Wir fordern eine Anpassung des Grenzwertes des Pestizidgehaltes in Fruchtsäften an den des Wassers!
Transfettsäuren entstehen bei der industriellen Herstellung von Ölen zur Herstellung von halbfesten und festen Speisefetten wie Margarine, Back- und Streichfetten. Viele Lebensmittel, wie Backwaren, Kekse, Snacks, können Transfettsäuren enthalten. Diese können den Gehalt an LDL-Cholesterin im Blut und damit das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen. Der Gehalt an Transfettsäuren sollte deshalb so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem fordern wir eine Ausweisung des Gehalts an Transfettsäuren auf der Verpackung der Lebensmittel. (Beifall.)
Zum Schluss möchte ich noch eine Reform bzw. eine Erneuerung im Impfprogramm für Kinder anregen. Wir fordern zusätzlich zu den üblichen Schutzimpfungen für Kinder, wie gegen Mumps, Röteln, Diphterie, Tetanus, die Schutzimpfung gegen die Meningokokken-Infektion ins Impfprogramm aufzunehmen und die Kosten in voller Höhe zu übernehmen.
Wenn für die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit, die sicher sehr sinnvoll ist, 8,5 Millionen € für die Vaccine bereitgestellt werden können, muss es auch möglich sein, zum Schutz für unsere Kinder die Meningokokken-Schutzimpfung zu finanzieren, da diese Meningokokken-Infektion sehr schwer zu diagnostizieren ist und meistens zu spät erkannt wird und dann nicht mehr zu therapieren ist.
Bei einem Gespräch mit dem Gesundheitsminister letzten Freitag war deutlich herauszuhören, dass der Herr Gesundheitsminister an keine Änderung im Krankenkassenwesen denkt. Er hat sich dezidiert gegen einen Zentralismus ausgesprochen und denkt überhaupt nicht daran, die Verwaltung der Krankenkassen zu reformieren. Auf seine nächsten Schritte angesprochen war seine Auskunft nur: Er wird warten, bis das Budget erstellt ist und er über die Summen verfügen kann, um die Krankenkassen zu entschulden. Auf meine Frage, ob da nicht zuerst der Verwaltungsapparat reformiert gehörte, meinte er, schuld an dieser ganzen Verschuldung sei Herr Finanzminister Grasser. (Heiterkeit.)
Wie Sie sehen, wird es für uns ein langer und harter Kampf, unsere Forderungen durchzusetzen, aber wir dürfen und werden diesen Kampf nicht aufgeben zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher, denen wir verpflichtet sind! (Beifall.)
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