Abg.z.NR Josef Bucher
Klubobmann Josef Bucher
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"ÖSTERREICH 2020
Eure Zukunft. Unser Ziel."
Unter diesem Motto hat der Parlamentsklub des BZÖ eine Klausurreihe gestartet. Gemeinsam mit Experten will das BZÖ konstruktive Vorschläge für Österreich erarbeiten.

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Dr. Konrad Brustbauer (Wiener Patientenanwalt)

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Dr. Konrad Brustbauer (Wiener Patientenanwalt): Danke für diese Einladung. Sie gibt mir die Möglichkeit, nicht nur in Insider-Kreisen, wo man sich immer dasselbe erzählt, etwas darzulegen, sondern auch die Probleme, die täglich an die Patientenanwaltschaft herangetragen werden und die man schon ein bisschen bündeln kann, zu erläutern.

Vielleicht können Sie zu einer gewissen Entlastung, was weitere Probleme angeht, beitragen. So sehe ich nämlich meinen Titel: Prävention, also durch Maßnahmen vorzusorgen, dass die Beschwerdeflut sich nicht weiter ausdehnt, sondern zurückgeht.

Sie werden jetzt sagen, das ist eigentlich aus der Sicht der Patientenanwaltschaft kontraproduktiv, weil wir weniger Arbeit bekommen würden. Das stört aber wirklich nicht. Im Übrigen werden ja die Patienten ohnehin immer kritischer. Von daher müssen wir uns eher sorgen, dass es zu viel wird.

Ich unterstütze diese Überschrift, denn mehr Gesundheit kann jeder nur unterstützen. Ich beginne gleich mit den gebündelten Problemen, die an die Patientenanwaltschaften herangetragen werden. Ich bin natürlich nur für Wien zuständig, ich spreche nicht für alle.

Darf ich mit dem Patientenentschädigungsfonds beginnen. Ich habe eine Idee, wie das zu finanzieren ist. Derzeit ist es so: 73 Cent zahlt der Patient, der im Spital liegt, pro Tag an den Patientenentschädigungsfonds. Das fällt den meisten Patienten der allgemeinen Klasse nicht auf, weil das im Spitalsbeitrag drinnen ist. Dort haben wir ja zwei Klassen: allgemeine und Sonderklasse. Die Damen und Herren der Sonderklasse haben weitgehend durch eine Zusatzversicherung oder durch ihre Art der Versicherung sämtliche Kosten abgedeckt. Die Versicherung deckt aber nicht diese 73 Cent ab, und daher schicken ihnen korrekte Spitäler, wenn die Patienten zwei Tage dort sind, einen Erlagschein über 1,46 €. Das ist unsinnig! Und damit diese Spitäler dann nicht in die Kritik kommen, steht gleich in der Allonge des Erlagscheines: Wenden Sie sich an die Patientenanwaltschaft, weil für die heben wir das Geld ja ein.

Wir könnten das eigentlich an den Gesetzgeber weitergeben, aber es bleibt an uns hängen, denn der Gesetzgeber ist anonym, aber wir sind halt wer – wir sind greifbar, angreifbar. Man muss da irgendeine Lösung finden. Ich selbst habe angedacht – aber leider ist das Projekt gescheitert –, die Versicherung könnte ja die 73 Cent auch noch zahlen. Vielleicht gelingt das mit Ihrem Einfluss, die Versicherung dazu zu bringen. Die Versicherungen decken so viel ab, warum können sie die 73 Cent nicht auch abdecken? Das würde wirklich unsinniges Einheben ersparen. Sie erhöhen ja ohnehin immer die Prämien ... (Ruf: Nicht erhöhen! Anpassen!) Ja, dann passen sie halt um die 73 Cent einmal an. Wenigstens gibt es einmal ein wirkliches Argument fürs Anpassen. Außerdem ist es ja ohnehin gedeckelt mit 28 Tagen, es stürzen da also nicht Unsummen auf die Versicherung ein.

Ich sähe es als ersten Schritt an, dass die Versicherungen bereit wären zu sagen: Das decken wir ab! Die Art, wie das heute gehandhabt wird, ist unsinnig. Es gibt aber Spitäler, die erkennen den Unsinn und heben das Geld nicht ein, sondern zahlen das aus ihrem Budget. Ich vermute, die haben ein großes Budget. Da habe ich aber schon gehört, dass der Rechnungshof gesagt hat, die Spitäler handeln nicht richtig, zu bezahlen hat das der Patient.

Ich weiß keine Lösung. Am besten wäre, wenn die Versicherungen das hineinpacken, und es wäre das auch ein plausibler Grund für eine Prämienerhöhung.

Ich darf etwas anmerken, was uns schon länger bekannt ist als den Immobilienmaklern, die jetzt groß erklären, dass die Rücklagen für Renovierungen an Häusern, die ja doch erheblich sein können, nicht gesichert sind und mit der Einlagensicherung, die ja die Bundesregierung oder wer immer abgegeben hat, nicht erfasst werden.

Der Patientenentschädigungsfonds wird auch nicht davon erfasst! Das wissen wir schon sehr lange, wir schreien nur nicht. Das ist rein zufällig passiert, weil sich Ärzte gefragt haben, ob, wenn sie eine offene Erwerbsgesellschaft haben, die dort eingelegten Sparbücher für die offene Erwerbsgesellschaft mit einer Einlagensicherung gesichert sind. Es wurde ihnen damals von Fachleuten nach Rücksprache beim Finanzministerium gesagt, die seien nicht gesichert. Die Ärzte können sich helfen: Das nimmt halt jeder heraus und legt es auf sein Sparbuch. Das ist eine Möglichkeit – das hat zwar steuerliche Nachteile, aber es ist gesichert.

Beim Patientenentschädigungsfonds haben wir das hingenommen; das ist halt so. Aber wenn man sogar die Rücklagen für Bauten sichert, dann sollte man doch auch – wir hoffen, dass wir es nie brauchen – die Patientenentschädigung berücksichtigen, wenn man das Gesetz ändert. Da, glaube ich, spreche ich im Sinne aller.

Welche Beträge sind das? – Sie reichen von 4,5 Millionen – das sind die Steirer, die haben brav gespart – bis zu ein paar hunderttausend bei den kleineren Ländern; jedes Land hat ja einen Patientenentschädigungsfonds. Der Patientenentschädigungsfonds springt immer dann ein, wenn der schwierige Nachweis gelingt, dass hier ein Kunstfehler – ich darf diesen Ausdruck noch gebrauchen – unterlaufen ist, und der gelingt ja kaum. Wenn also nichts nachweisbar ist und abzuschätzen ist, da ist nicht zu holen, dann springt der Patientenentschädigungsfonds ein – natürlich nicht in voller Länge. Es ist kein Schadenersatz, sondern nur eine Entschädigung.

Es ist seit Jahren eine Forderung der Patientenanwälte, gestützt auch vom Ministerium, dass die Hilfe des Patientenentschädigungsfonds nicht nur beschränkt sein soll für den Fall, dass der Nachweis nicht gelingt, sondern auch dann, wenn sich ein schweres Risiko verwirklicht hat, das aufgeklärt wurde. In dem Fall gibt es nämlich von vornherein nichts. Wenn Sie am Operationstisch liegen und unterschreiben, welches Risiko bei der kommenden Operation bei Ihnen eintreten kann, und ein solches Risiko tritt nunmehr ein, haben Sie Pech gehabt. Aber der Patientenentschädigungsfonds der meisten Bundesländer – nicht aller; ich rede von Wien, da ist es auf jeden Fall so – springt auch in diesem Fall ein. Und da haben wir den Segen des Ministeriums, vom lieben Kollegen, der gesagt hat: Das ist eine richtige Interpretation des Gesetzes. Aber weich sitzen wir trotzdem alle.

Es wäre schön, wenn das im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz verwirklicht werden würde. Ich weiß nicht, woran das hängt. Es wird ja nicht Steuergeld verschwendet. Die Patientenentschädigungsfonds, die das bezahlen, machen das auch heute so und sind keineswegs ausgeräumt. Es sind alle dafür, aber es heißt dann immer wieder: Leider, ich darf es nicht machen.

Die Leute verstehen nicht, dass in den öffentlichen und in den Fondsspitälern, also auch den privaten, die gemeinnützig geführt werden, eine Möglichkeit einer Entschädigung durch den Patientenentschädigungsfonds gegeben ist. Da haben die Leute gehört: Der hat etwas gekriegt, der hat Wundheilungsstörungen. – Meistens deshalb, weil er adipös ist, aber das ist halt ein Pech. – Der kriegt es und ich krieg es nicht, und mein Arzt hat mich auch „verhaut“, ich will das auch! – Leider muss man ihnen sagen, in Spitälern ist das vorgesehen, im privaten, im niedergelassenen Bereich ist das nicht so.

Die Schwierigkeit ist natürlich dann die Frage der Finanzierung, aber es kann eigentlich nur besser werden, denn wenn das von der öffentlichen Hand finanziert wird, haben wir nicht die ganzen Troubles des Einhebens und Nachprüfens, ob das stimmt.

Es würde auch etwas beseitigen, was für viele Leute in Wien – ich weiß nicht, ob es in anderen Bundesländern auch so ist – unverständlich ist: Es gibt in Spitälern sogenannte Belegärzte. Beim Belegarzt wird im Anlassfall vom Patientenentschädigungsfonds nichts bezahlt. Der eine Patient liegt genauso im Spital wie der andere, aber weil er von einem Belegarzt behandelt wird, kriegt er, wenn bei ihm etwas passiert, die Leistung eben nicht. Das ist für die Leute unverständlich. Viele wissen oft gar nicht, dass sie von einem Belegarzt operiert werden. Diese Unterschiede sollte man wirklich beseitigen!

Nächstes Thema: Es wäre auch an der Zeit, dieses Patientenverfügungsregister einmal in Angriff zu nehmen. Man hat – das ist sicher in Österreich eine Pionierarbeit gewesen – eine Patientenverfügung eingeführt, als die höchste Stufe der Eigenentscheidung des Patienten: Ich will eine bestimmte Behandlung nicht, die lehne ich ab. Und die lehne ich dann ab, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin, und das sage ich schon jetzt.

Das hat man ermöglicht, das ist vorgesehen, und es wird auch aufgenommen bei Rechtsanwälten, Notaren und bei allen Patientenanwaltschaften. Dort liegen dann die Patientenverfügungen. Der behandelnde Arzt im Spital kann davon erfahren – oder auch nicht. Erfährt er davon, dann weiß er es. Es gibt vielleicht Angehörige, die wissen, dass der Betreffende die Patientenverfügung irgendwo auf dem „Kastl“ oben liegen hat, dort holen sie sie herunter. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann ist die Erstellung der Patientenverfügung unnötig gewesen.

Man hilft sich ja auch derzeit: Die Anwälte haben ein Register, die Notare haben ein Register, und wir haben es natürlich auch registriert, aber zusammengeführt sind sie nicht. Eingeladen wurden natürlich die Patientenanwaltschaften von beiden Berufsgruppen, sich dort anzuhängen. Das haben wir nicht getan, weil ich glaube, es gehören alle drei zusammengeführt. Es muss doch aus der Sicht der Betroffenen möglich sein, dass man Interessen von Berufsgruppen einmal zurückdrängt. Es ist mir schon klar, dass die Berufsgruppe gefördert ist, bei der man es registriert. Gesagt worden ist es ja! Bei Erstellung des Gesetzes über die Patientenverfügung ist gesagt worden, es wird ein österreichweites Register gemacht. Das ÖBIG hätte das machen sollen, aber das ist nicht zustande gekommen. Jetzt werden eben solche Versuche gemacht – die Notariatskammer macht es, über die Rettung und so weiter –, und die Bemühungen sind sicher löblich, aber es können immer nur Teilbereiche erfasst werden. Es bleibt ungleich.

Jetzt haben wir in Österreich durch das Sachwalteränderungsgesetz eine wirklich gut etablierte Vorsorgevollmacht. Ich gebe einem Menschen eine Vollmacht, damit er für den Fall, dass ich nicht mehr entscheiden kann, für mich handelt. An sich eine gute Sache. Das erspart die Sachwalterschaft, die man ja zurückdrängen wollte, oder ich sorge auch vor für Sachwalterschaft. Da ist jetzt eingeführt – auch das ist gut! –, dass bei schweren Eingriffen bei Leuten, die selbst nicht urteilsfähig sind, der Sachwalter entscheidet; dafür hat er ihn sich ja ausgesucht.

Es sollte also der Angehörige, den sich der Betreffende ausgesucht hat, wenn die Operation ansteht und man die Patientenverfügung nicht findet, entscheiden. Nun ist aber die Tragik, dass es bei schweren Eingriffen noch dazu entweder eines Gerichtsbeschlusses bedarf oder eines unabhängigen Arztes, der die Notwendigkeit dieses Vorgehens bestätigt.

Das „oder“ kann man vergessen. Ich will hier nicht meine Kollegen angreifen – ich war einmal Richter –, aber die Angehörigen der Patienten kommen zu uns und sagen: Ich war bei Gericht, und da wurde mir gesagt: Im Gesetz steht, Sie können auch zu einem anderen Arzt gehen. Nehmen Sie diese Variante weg. Auf Wiedersehen! – Die Variante gibt es, aber es wird ihnen die andere Variante angebiedert.

Jetzt sucht der Betreffende einen Arzt auf, und dort stellt er einmal fest, dass das keine Kassenleistung ist, dass er einiges zu zahlen hat. Das zieht sich hin wie ein Strudelteig – und im Spital wartet man aufs Operieren. Wenn sich der Gesetzgeber hier nicht zu einer Änderung durchringt, dürfen die Ärzte aus dem eigenen Spital nicht ihren Sanctus dazu geben. Das verstehe ich auch. Wenn der Herr Primar jetzt sagt, er will operieren, wird der Herr Oberarzt nicht sagen, der Primar darf nicht. Aber man kann sicher so viel Mut aufbringen, auch einem zweiten Primar zuzugestehen, dass er sagt: Lieber Kollege, ich stimme dir da nicht zu. Meistens hat sich der das ohnehin überlegt. Man sollte das erleichtern, denn den Weg über das Gericht kann man in diesem Zusammenhang vergessen.

Damit das wirklich so flott geht wie gewünscht bei einem schwierigen Eingriff, sollte man einen Arzt zu Rate ziehen, der nicht derselben Abteilung angehört. Er muss ja nicht unbedingt aus einem anderen Bundesland sein – was zwar ohnehin nicht gesagt wird, aber es wird manchmal so gespielt.

Zum Thema Impfen. – Gesundheitsvorsorge bedeutet natürlich auch, den Impfschutz in Anspruch zu nehmen. Da werden Impfungen propagiert, wie jetzt beispielsweise zur Verhinderung des Gebärmutterhalskrebses, und da schreiben dann andere Fachleute wieder, das ist doch nicht so gut. Jetzt glauben die verzweifelten Patienten, wir sind die Obergutachter. – Das sind wir wirklich nicht! Die Leute fragen: Soll ich jetzt meine Tochter impfen lassen oder nicht? – Darauf sagt man: Fragen Sie doch den Arzt, der Arzt entscheidet. – Dann kriegt man zur Antwort: Dem glaube ich nicht!

Es gehört bei solchen Dingen wie einer Impfung auch dazugesagt: Ja, wir empfehlen es! Seitdem es der Oberste Sanitätsrat gesagt hat, ist das kein Problem – und wer dem nicht glauben will, dem ist nicht zu helfen.

Man sollte also, wenn eine Impfung empfohlen wird, auch sehr rasch eine klare Entscheidung treffen, damit das nicht umstritten bleibt. Man kann das nicht auf dem Rücken der Betroffenen austragen. Man soll von höchster Stelle – und dazu hat der Minister ja den Obersten Sanitätsrat – Rat einholen, und wenn dieser sagt, das ist in Ordnung, dann berufen wir uns alle gern darauf.

Zur Koordinierung. – Der Patient versteht nicht, warum sein Nachbar ein anderes Heilmittel bekommt oder überhaupt Heilmittel bekommt und er nicht. Das unterschiedliche Anbot von Leistungen aus der Sozialversicherung ist aus Sicht der Patienten unverständlich. Im Arzneimittelbereich, der ja einigermaßen homogen gestaltet worden ist durch den Erstattungskodex, den der Hauptverband herausgibt, funktioniert das, aber die anderen Dinge, z.B. Dekubitus-Matratzen, also Matratzen für Druckgeschwüre, werden nur bezahlt, wenn das Geschwür schon da ist. Und dann ist der Aufwand groß! Es gibt sogar eigene Krankenschwestern, die das dann behandeln müssen. Man könnte die Dekubitus-Matratzen ja auch vorbeugend einsetzen. Warum tut man es nicht? – Weil es nicht bezahlt wird. Bezahlt wird ein Heilmittel, aber nichts zur Vorbeugung! Manche tun es, manche nicht.

In Wien sind ja viele von diesem Problem betroffen, und ich habe mir die Mühe gemacht, einmal nachzuwassern, wie lang dieses Problem schon besteht. Mein Stellvertreter hat gesagt: Du brauchst gar nicht schauen, es kommt nichts dabei heraus! Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, aber Sie werden es nicht glauben: Ihr früherer Parteiobmann hat als Landeshauptmann am 14. Jänner 2005 genau dieses Problem in einem Schreiben an den damaligen Gesundheitsminister aufgezeigt, dass eben die Dekubitus-Matratzen – bei Querschnittgelähmten droht ja auch ein Dekubitus – nicht bezahlt werden.

Der Antwortbrief war negativ, und so hat man halt gemeint: Wenn es dem nicht gelungen ist, was tun wir noch weiter? Aber Sie glauben gar nicht, wie hartnäckig Oberschwestern sein können! Wir versuchen es halt noch einmal. Wir können es leider nur punktuell machen, aber man sollte das doch einer generellen Lösung zuführen. (Beifall.)

Auch der Arzneimittelgurt sei hier angesprochen. Er wird von den Patientenanwaltschaften unterstützt. Die Patienten haben heute einen leichteren Zugang zu Ärzten. Man kann den Facharzt leichter aufsuchen, man braucht keine Überweisung mehr. Und dieser leichtere Zugang zu Ärzten fördert natürlich, dass dort jeweils verschiedene Medikamente für die spezifische Krankheit verschrieben werden, die in gewissen Fällen nicht verträglich sind. Und für mich ist es eine Provokation, wenn auf der Packung steht: „Lesen Sie die Gebrauchsanweisung ...“. Das steht an erster Stelle – der Arzt und der Apotheker folgen hinten nach, und eigentlich muss der Patient sich das überlegen.

Daher ist der Arzneimittelgurt sicher gut im Sinne einer zentralen Erfassung, aber man müsste in irgendeiner Form vorsehen, dass man auch die vom Patienten selbst gekauften Arzneimittel, die nicht von einem Arzt verschrieben worden sind und die auch beträchtliche Wirkungen haben, irgendwie mit erfasst. Und ich glaube, der Patient versteht das. Man kann ihn sicher nicht zwingen, aber wenn man ihm klar macht, dass das auch dazugehört, wird das wohl funktionieren. Man muss ihm auch die Sicherheit geben, dass der Datenschutz gewährt ist, der immer vorangestellt sein soll.

Ich bin nicht der Meinung, die die EU-Kommissarin vertreten hat, nämlich dass die Klagen gegen Ärzte erleichtert werden sollen. Wir wollen doch keine amerikanischen Verhältnisse! (Beifall.) – Ich danke Ihnen, dass Sie mir da zustimmen, denn man muss dieser Entwicklung entgegentreten.

Ich glaube, der Patientenentschädigungsfonds fängt schon ein bisschen etwas auf und nimmt es von den Ärzten weg. Wobei die Patienten, die eine Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds bekommen, immer sagen, sie hätten sie wegen eines Kunstfehlers bekommen. Es ist nie der Fall, aber sie vertreten leider diese Meinung. Leider sind die betroffenen Ärzte aus den Spitälern auch sehr oft der Meinung: Warum habt ihr das bezahlt, mich trifft da gar kein Verschulden!?

Und im Übrigen: Was in der EU als Erleichterung der Klage angesehen wird, ist keine wirkliche Erleichterung. Der Patient muss ein Gutachten vorlegen, dass da ein Fehler passiert ist, und dann tritt eine Art Beweislastumkehr ein. Das sind mehr Worte als Inhalt.

Kostentransparenz sollte bestehen für alle Tätigkeiten des Arztes, die der Patient zu bezahlen hat. Bei den Zahnärzten ist das sehr gut eingeführt worden. Laut Zahnärztegesetz muss dem Patienten gesagt werden, was die einzelnen Leistungen kosten; dort herrscht auch weitgehend Ruhe. Natürlich sind die Leute dann oft nicht zufrieden, aber der Preis ist klar.

Im übrigen Ärztebereich ist das leider nicht so. Da legt sich jemand ins Spital und glaubt, das zahlt alles die Krankenkasse. Zu seiner Überraschung ist das eben nicht der Fall. Es beginnt, bevor er sich ins Spital legt, mit den Transportkosten. Er freut sich, dass er sogar mit dem Hubschrauber von der Piste weggebracht wird – die Rechnung kommt oft erst ein Jahr später. Die Krankenkasse bekommt die Rechnung, lehnt die Zahlung ab, und dann schreit der Betroffene: 3000, 4000 € – das ist ja kein Genuss gewesen, dieser Flug!

Das gehört klargestellt! Was mühen wir uns da im Einzelfall oft ab! Dann zahlt eben die Krankenkasse wenigstens das, was sie dem ÖAMTC zahlen würde. Außerdem ist es eigentlich schlimm, wenn sich herausstellt, der Verunfallte hatte keine so schwere Verletzung, dass er einen Hubschrauber gebraucht hätte. Er ist dort verletzt gelegen – wie hätte er in der Situation wissen sollen, ob er einen Hubschrauber braucht, wenn einer kommt? Das ist ja schrecklich! Die Leute kommen dann zu uns und sagen: Ich liege dort und soll sagen: Nein, weg mit euch, ich bin fit genug, ich lass mich durch die Rettung holen! – Das ist unerträglich!

Man soll die verantwortlich machen, die den Einsatz rufen, und die sollen nicht so großzügig rufen. Diejenigen, die rufen, haben das einmal grundsätzlich zu bezahlen, dann werden sie ein bisschen mehr nachdenken. Es ist aus der Sicht der Patienten unerträglich! (Beifall.)

So ähnlich ist es aber auch, wenn das Spital Kosten in den niedergelassenen Bereich auslagert. Der Patient kriegt das gar nicht mit, dass er auf einmal da hinauskommt und extern untersucht wird, und hinterher kriegt er eine Rechnung. Der weiß gar nicht, wieso und wofür. Dann kommt man drauf, das ist extern ausgelagert worden, da hat er keine Überweisung. Was das für Mühe macht! Da gehört klar gesagt: Wenn das Spital auslagert, dann hat das Spital zu zahlen, denn das Spital macht das normalerweise auch selber. Das muss man klarstellen.

Die Erholungs- und Kuraufenthalte werden natürlich auch immer mehr eingeschränkt. Da hören wir oft: Meine Großmutter und mein Mann haben die Kur noch bewilligt bekommen, ich krieg’ sie nicht mehr. – Leider sind diese Leistungen eingeschränkt worden. Das ist aber besonders schrecklich, wenn zur gleichen Zeit der eine das bewilligt bekommt und der andere nicht. Das ist bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern der Fall, und das ist nur schwer argumentierbar. Wenn ich dem Betreffenden sage: Der ist bei einer anderen Versicherung, da hat er einen Selbstbehalt!, so interessiert das den nicht. Er sagt: Ich habe auch 40 Jahre meine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt! – Da komme ich dann mit der Argumentation ins Schwitzen. Ich weiß, der Gesetzgeber beschließt etwas, aber das muss man dem Betroffenen dann sagen, und der hat andere Argumente. Hier sollte also wirklich Gleichheit hergestellt werden, aber ich glaube, hier laufe ich ja ohnehin offene Türen ein. (Beifall.)

Zum Schluss noch ein Anliegen von mir; das muss ich selber durchstehen. Sie kennen klinische Arzneimittelprüfungen. Da wird die Ethikkommission vorher eingeschaltet, die sagt, dies und jenes kann man an den Kranken, am Probanden versuchen. Da ist immer eine Versicherung dabei, nämlich wenn im Rahmen der Arzneimittelprüfung etwas passiert. Das klingt wunderbar! Und dann geschieht wirklich etwas, und jeder glaubt: Jetzt wird es von der Versicherung bezahlt! Mitnichten! Die Versicherung wendet ein, das ist ein Ergebnis der Grunderkrankung und hat nichts mit dieser Versuchsreihe zu tun. Wir sichern ja nur ab, wenn bei der Versuchsreihe etwas passiert, aber nicht, wenn Sie aufgrund ihrer Grunderkrankung Beschwerden haben. – Das verstehen die Betroffenen nicht. Jetzt muss man ein Gutachten einholen, ob das so oder so ist.

Ich habe unlängst gesagt, ich werde das nächste Mal in der Ethikkommission vorschlagen, dass nicht nur eine Versicherung abzuschließen ist für den Versicherungsfall, dass jemand krank wird, sondern auch eine Rechtschutzversicherung, damit jeder gegen seine eigene Versicherung seine Ansprüche durchsetzen kann.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach einem Lehrstuhl für Geriatrie. Das ist immer wieder auch mit der Medizinischen Universität Wien diskutiert worden und wiederholt zugesagt worden, aber es rührt sich nichts! Ich verstehe nicht, wieso das nicht geht. Auf diesem Gebiet bin ich ein bisschen schwach – Sie sind da als Ärzte besser beschlagen –, aber es gibt dann, glaube ich, einen Facharzt für diesen Bereich, wenn man so einen Lehrstuhl einrichtet. Das müsste doch möglich sein, das läuft seit Jahren, und immer wieder wird diese Forderung erhoben. Oder man sagt einfach, es genügt diese Zusatzausbildung. Gut. Aber das immer nur am Köcheln lassen, das ist kein Zustand! (Beifall.)

Und ein Letztes: Es hat sich herausgestellt, dass die 24-Stunden-Pflege nach außen hin zumindest für die Betroffenen Ungleichheiten schafft. Bei der 24-Stunden-Pflege bekommt die Person dafür ein bestimmtes Geld, die Pflegestufe, egal, was die Person an Vermögen und Einkommen sonst noch hat. Der, der in einem Heim ist, muss sein Vermögen, sein Einkommen für die Heimpflege einsetzen. Es bleiben dann vielleicht 20 Prozent übrig, die man ihm lässt. Das verstehen die alten Leute, die davon betroffen sind, nicht. Natürlich kann man das erklären und sagen: Schauen Sie, der wohnt zu Hause! Dann kommt als Antwort: Ich will auch daheim wohnen! – Der kann es aber nicht mehr aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes.

Irgendetwas sollte man tun, um die Tatsache zum Ausdruck zu bringen, dass bei der 24-Stunden-Pflege das Geld, das dafür gegeben wird, losgelöst ist vom Einkommen, ungeachtet dessen, dass das auch in irgendeiner Form genauso wegkommt aus dem Bereich der Heimpflege, wo die Leute ja spüren, dass das Geld weg ist. Ich weiß nicht, wie wir das machen können, aber ich erwähne das nur. Das ist ja noch nicht so lange aktuell. Wir haben nämlich den Bereich Pflege auch, und allein die Argumentation „Der ist zu Hause und der nicht“ zieht nicht, weil der andere will auch daheim sein und kann es aufgrund seiner Erkrankung nicht.

Und eine allerletzte Anmerkung: Ich wünsche Ihrer Veranstaltung und auch Ihrem weiteren Wirken viel Erfolg! (Beifall.)

Klubobmann Abg. Josef Bucher: Gibt es dazu noch Fragen?

Frage: Wie wäre es, wenn man eine Patientenverfügung und eventuell eine Sachwalterschaft in der e-card vermerken würde? In der Praxis ist es oft so, man findet keinen entsprechenden Anwalt, Notar oder sonst jemanden, es sind keine Familienangehörigen da, man kann nicht operieren und muss warten.

Dr. Konrad Brustbauer (Wiener Patientenanwalt):Ja, das wäre das Allerbeste.

Frage: Warum kann man im Spital die vorhin von Ihnen angesprochenen 73 Cent nicht auch einheben und pro Monat oder pro Quartal an die Patientenanwaltschaft weiter abführen?

Dr. Konrad Brustbauer (Wiener Patientenanwalt): Das ist bei den normalen Patienten der Fall. Denen fällt es ja gar nicht auf, dass sie über 10 € zahlen sollen, also den Spitalskostenbeitrag plus die 73 Cent. Dort haben wir ja keine Schwierigkeiten. Die Klassepatienten machen uns die Schwierigkeiten, denn bei denen zahlt alles die Versicherung, nur diesen Beitrag nicht.

Klubobmann Abg. Josef Bucher: Ich darf mich bei Herrn Dr. Brustbauer bedanken. Die Wiener und Wienerinnen können beruhigt und stolz sein, dass sie so einen Patientenanwalt haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft und bedanke mich sehr, dass Sie uns wortreich unterstützt haben und uns die Augen geöffnet haben für die Probleme der Patientenanwaltschaft. Ich hoffe, dass wir weiterhin in dieser Verbundenheit bleiben und Sie uns immer wieder auch eine Abbildung geben von dem, was die Menschen berührt, die unmittelbar von einer Krankheit betroffen sind. – Danke und alles Gute! (Beifall.)


Sitzungs- und Ausschusstermine im Nationalrat